News paper page

Entscheidung zum Nachprüfungsverfahren gem. § 33 ÜbG

2015/03/24

Die Übernahmekommission hat der ANDRITZ AG am 25.03.2015 die Entscheidung zum Nachprüfungsverfahren gem. § 33 ÜbG übermittelt.

Gegenstand des Verfahrens war die Prüfung, ob im Zusammenhang mit den im August 2014 von den Kernaktionären der ANDRITZ AG, insbesondere Custos Privatstiftung bzw. Certus Beteiligungs-GmbH durchgeführten Umgründungsmaßnahmen sowie mit der erfolgten Rückführung eines seit 2004 bestehenden Wertpapierdarlehens über Aktien der ANDRITZ AG ein Pflichtangebot zu Unrecht nicht gestellt wurde (§§ 22ff ÜbG).

Die Übernahmekommission sprach aus, dass keine Verletzung der Angebotspflicht vorliegt und daher kein Pflichtangebot gestellt werden muss. Custos Privatstiftung kann mit wenigen Ausnahmen ihr zurechenbare Stimmrechte zwischen 26% und 30% jedenfalls bis zum 30.06.2018 ausüben.

- Ende -

Die ANDRITZ-GRUPPE
ANDRITZ ist einer der weltweit fhrenden Lieferanten von Anlagen, Ausrstungen und Serviceleistungen fr Wasserkraftwerke, die Zellstoff- und Papierindustrie, die Metall verarbeitende Industrie und Stahlindustrie sowie die kommunale und industrielle Fest-Flssig-Trennung. Der Hauptsitz des brsennotierten Technologiekonzerns, der knapp 25.000 Mitarbeiter beschftigt, befindet sich in Graz, sterreich. ANDRITZ betreibt mehr als 250 Standorte weltweit.

Contact us
Michael Buchbauer
Head of Corporate Communications