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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH an die Aktionäre der Schuler Aktiengesellschaft

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die Unterlagen und Informationen zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot an die Aktionäre der Schuler Aktiengesellschaft enthält. Aktionäre der Schuler Aktiengesellschaft werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise unten auf der Seite zu bestätigen, um auf die Internetseite zum Übernahmeangebot weitergeleitet zu werden.

Wichtige rechtliche Hinweise

Die Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH (die „Bieterin“), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Andritz AG, Stattegger Strasse 18, A-8045 Graz, Österreich, hat am 29. Mai 2012 ihre Entscheidung veröffentlicht, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) den Aktionären der Schuler Aktiengesellschaft („Schuler-Aktionäre“) anzubieten, ihre Aktien der Schuler Aktiengesellschaft zu erwerben (das „Übernahmeangebot“).

Auf den folgenden Seiten finden Sie die Informationen und Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot gemäß § 29 Abs. 1 WpÜG. Das Übernahmeangebot ist an alle Schuler-Aktionäre gerichtet und bezieht sich auf den Erwerb aller ausgegebenen Aktien der Schuler Aktiengesellschaft, die nicht bereits von der Bieterin gehalten werden.

Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Dokumente dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG in Verbindung mit der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (zusammen das „Deutsche Übernahmerecht“). Die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Dokumente bezwecken weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Sie stellen insbesondere kein Angebot an die Schuler-Aktionäre zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Schuler Aktiengesellschaft dar. Ein Angebot zum Erwerb von Aktien der Schuler Aktiengesellschaft erfolgt nur durch die Bekanntmachung der Angebotsunterlage und richtet sich ausschließlich nach deren Bestimmungen. Die Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH behält sich eine Änderung der Bedingungen und Bestimmungen des Angebots soweit rechtlich zulässig vor. Schuler-Aktionären wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage, sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen und eingehend zu prüfen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden, und gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt, insbesondere nach dem Deutschen Übernahmerecht. Ein öffentliches Angebot nach einem anderen Recht als dem Recht der Bundesrepublik Deutschland führt der Bieter mit dem Übernahmeangebot nicht durch. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Der Bieter und die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG übernehmen keine Gewähr dafür, dass das Übernahmeangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Schuler-Aktionäre können also auf die Anwendung ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht vertrauen.

Unbeschadet der vorstehenden Regelungen kann das Angebot von allen Aktionären der Schuler Aktiengesellschaft nach Maßgabe der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden.

Soweit Bekanntmachungen oder Informationen auf dieser Internetseite in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch Worte wie „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ oder ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen, z. B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Übernahmeangebots für die Schuler Aktiengesellschaft und die Schuler-Aktionäre, die sich entschließen, das Übernahmeangebot nicht anzunehmen, oder zukünftiger Finanzergebnisse, zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.



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