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Die Übernahmekommission hat die ANDRITZ AG am 30.9. 2014 von der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gem. § 33 ÜbG verständigt

2014/09/30

Gegenstand des Verfahrens ist die Prüfung, ob im Zusammenhang mit den im August 2014 von den Kernaktionären der ANDRITZ AG, insbesondere Custos Privatstiftung bzw. Certus Beteiligungs-GmbH durchgeführten Umgründungsmaßnahmen sowie mit der erfolgten Rückführung eines seit 2004 bestehenden Wertpapierdarlehens über Aktien der ANDRITZ AG ein Pflichtangebot zu Unrecht nicht gestellt wurde (§§ 22ff ÜbG).

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Die ANDRITZ-GRUPPE
Die ANDRITZ-GRUPPE ist einer der weltweit führenden Lieferanten von Anlagen, Ausrüstungen und Serviceleistungen für Wasserkraftwerke, die Zellstoff- und Papierindustrie, die Metall verarbeitende Industrie und Stahlindustrie sowie die kommunale und industrielle Fest-Flüssig-Trennung. Der Hauptsitz des börsennotierten internationalen Technologiekonzerns, der rund 24.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, befindet sich in Graz, Österreich. ANDRITZ verfügt über mehr als 250 Produktionsstätten sowie Service- und Vertriebsgesellschaften auf der ganzen Welt. Die ANDRITZ-GRUPPE zählt in allen ihren vier Geschäftsbereichen zu den Weltmarktführern. Diese Position zu festigen und weiter auszubauen gehört zu den übergeordneten strategischen Zielen. Gleichzeitig soll die Fortsetzung des langfristigen, profitablen Wachstums sichergestellt werden.

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Michael Buchbauer
Head of Corporate Communications