Lieferanten-Compliance
Damit unser gruppenweites Compliance-Programm erfolgreich ist, müssen sich alle Mitglieder unserer Lieferkette denselben Werten, Prinzipien und Regeln verpflichten wie wir. Viele unserer Kunden schätzen die Tatsache, dass ANDRITZ sich sehr bemüht, sicherzustellen, dass unsere Lieferanten unseren Integritätsstandards entsprechen. Lieferanten, die dieselben Compliance-Werte und -Regeln unterstützen wie wir, sind bevorzugte Geschäftspartner unseres globalen Unternehmens.
Deshalb haben wir einen Lieferanten-Kodex eingeführt, der die Verpflichtungen unserer Lieferanten zu unserem gruppenweiten Compliance-Programm zusammenfasst. Jeder Geschäftspartner, der Lieferant der ANDRITZ-GRUPPE sein möchte, wird ersucht, sich an den Lieferanten-Kodex zu halten. Lieferanten müssen auch einen Einführungsprozess durchlaufen, im Zuge dessen sie einen Fragebogen beantworten müssen und möglicherweise einem Compliance-Audit unterzogen werden. Schließlich können für ANDRITZ arbeitende Mitarbeiter eines Lieferanten gebeten werden, eine speziell auf sie zugeschnittene Online-Schulung zu absolvieren.
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LKSG Compliance
Seit dem 1. Januar 2023 hat die ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH, durch Zusammenrechnung der verbundenden Tochtergesellschaften, die Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) umzusetzen. Dabei müssen Unternehmen gewisse Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette und dem eigenen Geschäftsbereich betreffend Menschenrechte und Umweltstandards einhalten. Es ist ein Risiko Management Prozess mit klaren Zuständigkeiten zu etablieren und es sind regelmäßige Risikoanalysen durchzuführen. ANDRITZ hat hier seit Jahren ein bestehendes Lieferanten Compliance Risiko Programm und deckt die Risiken im eigenen Geschäftsbereich durch bestehende Prozesse (zB HR Onboarding Prozesse) ab. Die seitens ANDRITZ zusätzlich gesetzten Maßnahmen, um hier den Anforderungen des LKSG gerecht zu werden, unten stehend näher erklärt:
Es wird ausdrücklich auf die veröffentlichte Grundsatzerklärung (Grundsatzerklärung der ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH) verwiesen. Unser Beschwerdeverfahren, genannt „Speak UP!“ ermöglicht es jedem, menschenrechts- und umweltbezogene Risiken und (potenzielle) Verstöße, die in den Aktivitäten von ANDRlTZ bzw. eines unserer direkten oder indirekten Lieferanten begründet sind, an die Group Compliance-Abteilung zu melden.