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Corporate Governance

ANDRITZ bekennt sich uneingeschränkt zur Einhaltung der im Österreichischen Corporate-Governance-Kodex festgelegten Verhaltensregeln und sieht darin die wesentliche Voraussetzung für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung, die auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung und ein hohes Maß an Transparenz gegenüber Aktionärinnen und Aktionären und anderen Interessensgruppen ausgerichtet ist.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ANDRITZ-Gruppe haben sich zur Beachtung des Kodex verpflichtet.

Der für das Geschäftsjahr 2024 gültige Österreichische Corporate-Governance-Kodex (Fassung Jänner 2023) ist auf der Website der ANDRITZ-Gruppe sowie auf der Website des Arbeitskreises für Corporate Governance in Österreich unter corporate-governance.at verfügbar und öffentlich zugänglich.

Der Österreichische Corporate-Governance-Kodex basiert auf freiwilliger Selbstverpflichtung und geht über die gesetzlichen Anforderungen an eine Aktiengesellschaft hinaus. ANDRITZ befolgt die Regeln des Kodex lückenlos.

Als börsennotierte Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Österreich ergibt sich der Gestaltungsrahmen für Corporate Governance aus dem österreichischen Recht, der Satzung und den Geschäftsordnungen für die Organe der Gesellschaft sowie aus dem Österreichischen Corporate-Governance-Kodex. 

Downloads
  • Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht 2024 PDF : 244 KB
  • Österreischischer Corporate Governance Kodex

    Fassung Jänner 2023

    PDF : 937 KB
  • Satzung ANDRITZ AG

    ANDRITZ: Satzung Juni 2022

    PDF : 656 KB
  • Bericht über die unabhängige Prüfung der Einhaltung der C-Regeln des Österreichischen Corporate-Governance-Kodex PDF : 710 KB